
Arbeit: Ratgeber für Deutschland
- Arbeitsvertrag und BeschäftigungserlaubnisIranische Staatsangehörige prüfen vor Arbeitsbeginn sowohl den Arbeitsvertrag als auch die Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltsdokument. Ein Angebot oder unterschriebener Vertrag hebt Arbeitgeberbindungen oder andere aufenthaltsrechtliche Grenzen nicht auf.
- Gehaltsabrechnung: Brutto und AuszahlungFür iranische Beschäftigte gelten dieselben gesetzlichen Abrechnungsregeln wie für andere Arbeitnehmer. Lesen Sie die Gehaltsabrechnung vom Brutto über gesetzliche Abzüge bis zur Auszahlung und vergleichen Sie Zeitraum, persönliche Angaben und Zahlung mit Ihren Unterlagen.
- Arbeitszeit: Grenzen, Pausen und RuheAuch iranische Beschäftigte unterliegen den geltenden Arbeitszeitregeln. Prüfen Sie Tagesstunden, Pausen und Ruhe zwischen Schichten anhand von Gesetz und Vertrag. Eine aufenthaltsrechtliche Arbeitsbegrenzung gilt daneben gesondert.
- Mindestlohn: geltende StundenuntergrenzeIranische Beschäftigte haben bei erfasster Arbeit in Deutschland denselben Mindestlohnschutz. Seit Januar 2026 gelten allgemein 13,90 Euro brutto je Stunde, ab Januar 2027 14,60 Euro. Prüfen Sie mögliche gesetzliche Ausnahmen für Ihre Tätigkeit.
- Gehalt: Abrechnung verstehenIranische Beschäftigte sollten vereinbartes Gehalt, Abrechnung und Zahlung vergleichen. Bruttovergütung und Auszahlungsbetrag unterscheiden sich durch Abzüge. Lassen Sie Zeitraum, Zulagen und Abzüge erklären und Unstimmigkeiten zeitnah berichtigen.
- Krankmeldung: Krankheit richtig meldenIranische Beschäftigte müssen Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich melden. Ärztliche Feststellung bleibt auch im elektronischen Verfahren nötig. Beginnt die Krankheit bei einem Aufenthalt im Iran, gelten zusätzliche Mitteilungspflichten.
- Urlaubstage: Anspruch und GenehmigungAuch iranische Beschäftigte haben gesetzlichen Urlaubsanspruch. Prüfen Sie den Umfang nach Arbeitsverteilung und Vertrag und stimmen Sie Termine vor einer Reise ab. Ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit im Urlaub zählt nicht als Jahresurlaub.
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: Frist und FormIranische Beschäftigte sollten vor der Eigenkündigung Frist, Schriftform, Leistungsfolgen und Aufenthaltsbedingungen prüfen. E-Mail oder Nachricht reichen für die gesetzliche Kündigungsform nicht. Beim arbeitsbezogenen Titel kann eine eigene Meldepflicht bestehen.
- Kündigung durch den Arbeitgeber: schnell handelnIranische Beschäftigte sollten den Zugang der schriftlichen Kündigung festhalten und sie schnell prüfen lassen. Für die Klage gelten grundsätzlich drei Wochen. Arbeitsuchendmeldung und mögliche aufenthaltsrechtliche Mitteilungen sind zusätzlich zu erledigen.
- Lebenslauf: Erfahrungen verständlich darstellenIranische Bewerbende sollten Berufserfahrung, Ausbildung und Kenntnisse im Lebenslauf passend zur Stelle darstellen. Beschreiben Sie Stationen im Iran korrekt, halten Sie Daten einheitlich und unterscheiden Sie Abschluss und gegebenenfalls offene Anerkennung.
- Anschreiben: Erfahrung mit der Stelle verbindenIranische Bewerbende sollten im gewünschten Anschreiben erklären, wie ihre tatsächliche Erfahrung zur Stelle passt. Nutzen Sie konkrete Beispiele aus Iran oder Deutschland, nennen Sie die richtige Stelle und beachten Sie den geforderten Bewerbungsweg.
- Vorstellungsgespräch: Vorbereitung und AblaufIranische Bewerbende können sich mit konkreten Erfahrungen, einer kurzen Selbstvorstellung und eigenen Fragen auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten. Prüfen Sie in der Einladung Format, Technik oder Anreise und die Ansprechpartner.
- Freiberuflichkeit: Erlaubnis und SteueranmeldungIranische Staatsangehörige sollten vor freiberuflicher Arbeit die Aufenthaltserlaubnis prüfen. Klären Sie die Einordnung als freier Beruf und nötige Berufszulassungen und übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
- Gewerbe anmelden: Betriebsbeginn anzeigenIranische Staatsangehörige müssen vor dem Gewerbestart Aufenthaltsberechtigung und nötige Branchenerlaubnisse prüfen. Melden Sie das Gewerbe bei Betriebsbeginn an und erledigen Sie die Steuererfassung; die Anmeldung ersetzt keine erforderliche Erlaubnis.
- Gewerbesteuer: Einordnung und BerechnungIranische Unternehmer müssen prüfen, ob Gewerbesteuer anfällt. Rechtsform, Gewerbeertrag und kommunaler Hebesatz sind entscheidend. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht automatisch für eine GmbH.
- Elternzeit: Freistellung beim Arbeitgeber planenIranische Beschäftigte können bei erfüllten Haushalts- und Betreuungsvoraussetzungen Elternzeit verlangen. Beachten Sie Frist und geburtsabhängige Form gegenüber dem Arbeitgeber. Elterngeld muss als separate Geldleistung beantragt werden.
- Mutterschutz: Schutz rund um die GeburtAuch iranische Beschäftigte fallen unter die geltenden Mutterschutzregeln. Informieren Sie den Arbeitgeber über Schwangerschaft und Termin, klären Sie die Schutzfrist und beantragen Sie Geldleistungen gesondert. Für besondere Geburtsfälle gelten eigene Regeln.