Arbeitszeit: Grenzen, Pausen und Ruhe
Auch iranische Beschäftigte unterliegen den geltenden Arbeitszeitregeln. Prüfen Sie Tagesstunden, Pausen und Ruhe zwischen Schichten anhand von Gesetz und Vertrag. Eine aufenthaltsrechtliche Arbeitsbegrenzung gilt daneben gesondert.
Schritt für Schritt
- Dienstplan prüfenVergleichen Sie Stunden, Pausen und Ruhe mit Vertrag und geltenden Regeln und klären Sie Ausnahmen sowie aufenthaltsrechtliche Grenzen.
Grundsätzlich gelten acht Stunden werktäglich. Bis zu zehn sind nur möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder vierundzwanzig Wochen durchschnittlich acht eingehalten werden. Daraus ergibt sich keine einheitliche vertragliche Wochenarbeitszeit. Sonderregeln und zulässige Abweichungen sind möglich.
Bei mehr als sechs bis neun Stunden sind insgesamt mindestens dreißig Minuten Pause nötig, bei mehr als neun fünfundvierzig; einzelne Abschnitte dauern mindestens fünfzehn Minuten. Die allgemeine ununterbrochene Ruhezeit beträgt elf Stunden, mit gesetzlichen Branchenausnahmen. Vergleichen Sie den Dienstplan und lassen Sie Abweichungen erklären.
