Gewerbe anmelden: Betriebsbeginn anzeigen
Iranische Staatsangehörige müssen vor dem Gewerbestart Aufenthaltsberechtigung und nötige Branchenerlaubnisse prüfen. Melden Sie das Gewerbe bei Betriebsbeginn an und erledigen Sie die Steuererfassung; die Anmeldung ersetzt keine erforderliche Erlaubnis.
Schritt für Schritt
- Erlaubnisse prüfen und anmeldenKlären Sie Aufenthalts- und Branchenerlaubnisse, wählen Sie den amtlichen Weg für die Rechtsform und erledigen Sie die Steuererfassung fristgerecht.
Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist gleichzeitig mit Betriebsbeginn anzuzeigen. Freie Berufe und andere ausgenommene Tätigkeiten folgen anderen Regeln; klären Sie deshalb die Einordnung zuerst. Prüfen Sie als iranische Person die Selbständigkeitserlaubnis des tatsächlichen Aufenthaltstitels vor dem Start.
In Berlin ist das Ordnungsamt am Betriebssitz zuständig. Das Serviceportal bietet Onlinewege nach Rechtsform und die Anzeige vor Ort. Nachweise richten sich nach der Rechtsform; bei Nicht-EU-Antragstellern gehören Angaben zum Aufenthaltstitel dazu. Trotz behördlicher Datenweiterleitung verlangt ELSTER gesondert den steuerlichen Fragebogen innerhalb eines Monats ab Tätigkeitsbeginn.
Quellen
- Gewerbe anmelden · Land Berlin
- AufenthG §21 · Bundesministerium der Justiz
- Steuerliche Erfassung · ELSTER Steuerverwaltungen
