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Krankmeldung: Krankheit richtig melden

Iranische Beschäftigte müssen Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich melden. Ärztliche Feststellung bleibt auch im elektronischen Verfahren nötig. Beginnt die Krankheit bei einem Aufenthalt im Iran, gelten zusätzliche Mitteilungspflichten.

Schritt für Schritt

  1. Melden und feststellen lassenMelden Sie sich sofort, klären Sie die Nachweisfrist und lassen Sie Arbeitsunfähigkeit feststellen; im Ausland informieren Sie auch die Kasse und geben die Aufenthaltsadresse an.

Quellen

  1. EntgFG §5 · Bundesministerium der Justiz
  2. EntgFG §3 · Bundesministerium der Justiz

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