Krankmeldung: Krankheit richtig melden
Iranische Beschäftigte müssen Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich melden. Ärztliche Feststellung bleibt auch im elektronischen Verfahren nötig. Beginnt die Krankheit bei einem Aufenthalt im Iran, gelten zusätzliche Mitteilungspflichten.
Schritt für Schritt
- Melden und feststellen lassenMelden Sie sich sofort, klären Sie die Nachweisfrist und lassen Sie Arbeitsunfähigkeit feststellen; im Ausland informieren Sie auch die Kasse und geben die Aufenthaltsadresse an.
Informieren Sie den Arbeitgeber sofort und warten Sie nicht auf den Arzttermin. Bei mehr als drei Kalendertagen ist grundsätzlich spätestens am folgenden Arbeitstag ein Nachweis nötig; der Arbeitgeber darf ihn früher verlangen. Auch im elektronischen Verfahren brauchen gesetzlich Versicherte rechtzeitige ärztliche Feststellung und Patientenbescheinigung; Ausnahmen nutzen einen anderen Nachweisweg.
Beginnt die Krankheit im Ausland, melden Sie Arbeitgeber, voraussichtliche Dauer und Aufenthaltsadresse auf schnellstem Weg. Gesetzlich Versicherte informieren zusätzlich die Krankenkasse, melden Verlängerungen und bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr unverzüglich beiden Stellen. Gesetzliche Entgeltfortzahlung entsteht grundsätzlich nach vier ununterbrochenen Beschäftigungswochen und dauert unter den Voraussetzungen bis zu sechs Wochen.
