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Kündigung durch den Arbeitgeber: schnell handeln

Iranische Beschäftigte sollten den Zugang der schriftlichen Kündigung festhalten und sie schnell prüfen lassen. Für die Klage gelten grundsätzlich drei Wochen. Arbeitsuchendmeldung und mögliche aufenthaltsrechtliche Mitteilungen sind zusätzlich zu erledigen.

Schritt für Schritt

  1. Schreiben sichern und Fristen prüfenHalten Sie den Zugang fest, klären Sie umgehend eine Klage und erledigen Sie die nötigen Meldungen bei Arbeitsagentur und Ausländerbehörde.

Quellen

  1. KSchG §4 · Bundesministerium der Justiz
  2. KSchG §1 · Bundesministerium der Justiz
  3. KSchG §23 · Bundesministerium der Justiz
  4. BGB §623 · Bundesministerium der Justiz
  5. BGB §622 · Bundesministerium der Justiz
  6. SGB III §38 · Bundesministerium der Justiz
  7. AufenthG §82 · Bundesministerium der Justiz

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