Arbeitsvertrag und Beschäftigungserlaubnis
Iranische Staatsangehörige prüfen vor Arbeitsbeginn sowohl den Arbeitsvertrag als auch die Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltsdokument. Ein Angebot oder unterschriebener Vertrag hebt Arbeitgeberbindungen oder andere aufenthaltsrechtliche Grenzen nicht auf.
Schritt für Schritt
- Bedingungen prüfenPrüfen Sie die wesentlichen Bedingungen und klären Sie unverständliche Vergütungs-, Arbeitszeit- oder Kündigungsklauseln mit dem Arbeitgeber.
- Erlaubnis vor Beginn prüfenPrüfen Sie das Aufenthaltsdokument und lassen Sie nötige Beschränkungen vor einer darüber hinausgehenden Tätigkeit behördlich ändern.
Prüfen Sie Vertragsparteien, Tätigkeit, Arbeitsort, Beginn, Befristung oder Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsverfahren. Diese gehören zu den wesentlichen Bedingungen nach § 2 NachwG. Klären Sie unverständliche Punkte vor dem Abschluss.
Ihr Aufenthaltsdokument muss erkennen lassen, ob Arbeit erlaubt ist und welche Grenzen gelten. Bei einem Titel für eine bestimmte Beschäftigung braucht eine andere Tätigkeit die behördliche Erlaubnis, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Vergleichen Sie Arbeitgeber und Tätigkeit vor Beginn mit den Bedingungen und bewahren Sie Vertrag und Erlaubnis zusammen auf.
Quellen
- NachwG § 2 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AufenthG § 4a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
