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Gewerbesteuer: Einordnung und Berechnung

Iranische Unternehmer müssen prüfen, ob Gewerbesteuer anfällt. Rechtsform, Gewerbeertrag und kommunaler Hebesatz sind entscheidend. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht automatisch für eine GmbH.

Schritt für Schritt

  1. Steuerberechnung klärenKlären Sie Gewerbeeinordnung und Rechtsform, prüfen Sie Freibetrag und Hebesatz und erledigen Sie die erforderliche elektronische Erklärung.

Quellen

  1. GewStG §2 · Bundesministerium der Justiz
  2. GewStG §11 · Bundesministerium der Justiz
  3. GewStG §16 · Bundesministerium der Justiz
  4. GewStG §14a · Bundesministerium der Justiz

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