Kündigung durch den Arbeitnehmer: Frist und Form
Iranische Beschäftigte sollten vor der Eigenkündigung Frist, Schriftform, Leistungsfolgen und Aufenthaltsbedingungen prüfen. E-Mail oder Nachricht reichen für die gesetzliche Kündigungsform nicht. Beim arbeitsbezogenen Titel kann eine eigene Meldepflicht bestehen.
Schritt für Schritt
- Folgen vor der Kündigung prüfenPrüfen Sie Vertrag und Frist, klären Sie Leistungs- und Aufenthaltsfolgen und übergeben Sie die schriftliche Kündigung nachweisbar; erledigen Sie nötige Meldungen.
Gesetzlicher Ausgangspunkt sind vier Wochen zum Fünfzehnten oder Monatsende. Vereinbarte Probezeit sowie Tarif- und Vertragsregeln können die maßgebliche Frist ändern. Die Kündigung braucht Schriftform; elektronische Form ist ausgeschlossen. Klären Sie den Empfänger und sichern Sie den Zugang statt nur das Absendedatum.
Eine Eigenkündigung kann ohne anerkannten wichtigen Grund eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen; fragen Sie vorher die Arbeitsagentur. Endet die Beschäftigung, für die eine einschlägige Ausbildungs- oder Erwerbsaufenthaltserlaubnis erteilt wurde, vorzeitig, verlangt §82 Absatz 6 innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis die Mitteilung an die Ausländerbehörde. Klären Sie Titel und Erlaubnis für einen neuen Job gesondert.
Quellen
- BGB §622 · Bundesministerium der Justiz
- BGB §623 · Bundesministerium der Justiz
- AufenthG §82 · Bundesministerium der Justiz
- Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Antrag · Bundesagentur für Arbeit
