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Mindestlohn: geltende Stundenuntergrenze

Iranische Beschäftigte haben bei erfasster Arbeit in Deutschland denselben Mindestlohnschutz. Seit Januar 2026 gelten allgemein 13,90 Euro brutto je Stunde, ab Januar 2027 14,60 Euro. Prüfen Sie mögliche gesetzliche Ausnahmen für Ihre Tätigkeit.

Schritt für Schritt

  1. Lohn und Stunden vergleichenPrüfen Sie den zeitlich geltenden Satz, vergleichen Sie Bruttolohn und Arbeitsstunden und klären Sie eine behauptete Ausnahme.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung · Bundesministerium der Justiz
  2. MiLoG §20 · Bundesministerium der Justiz
  3. MiLoG §22 · Bundesministerium der Justiz

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