Mindestlohn: geltende Stundenuntergrenze
Iranische Beschäftigte haben bei erfasster Arbeit in Deutschland denselben Mindestlohnschutz. Seit Januar 2026 gelten allgemein 13,90 Euro brutto je Stunde, ab Januar 2027 14,60 Euro. Prüfen Sie mögliche gesetzliche Ausnahmen für Ihre Tätigkeit.
Schritt für Schritt
- Lohn und Stunden vergleichenPrüfen Sie den zeitlich geltenden Satz, vergleichen Sie Bruttolohn und Arbeitsstunden und klären Sie eine behauptete Ausnahme.
Die allgemeine Untergrenze gilt für erfasste Beschäftigung in Deutschland auch bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland. Sie betrifft den Bruttostundenlohn, nicht den Nettobetrag auf dem Konto. Vergleichen Sie Vergütung und tatsächlich geleistete Stunden im maßgeblichen Zeitraum.
Ausnahmen betreffen unter anderem bestimmte Pflicht- oder kurze Praktika, Ausbildungsvergütung sowie manche Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Entscheidend ist die tatsächliche Gestaltung. Bewahren Sie bei Zweifeln Stundenaufzeichnungen und Abrechnungen auf und lassen Sie Berechnung und behauptete Ausnahme erklären.
Quellen
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung · Bundesministerium der Justiz
- MiLoG §20 · Bundesministerium der Justiz
- MiLoG §22 · Bundesministerium der Justiz
