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Mutterschutz: Schutz rund um die Geburt

Auch iranische Beschäftigte fallen unter die geltenden Mutterschutzregeln. Informieren Sie den Arbeitgeber über Schwangerschaft und Termin, klären Sie die Schutzfrist und beantragen Sie Geldleistungen gesondert. Für besondere Geburtsfälle gelten eigene Regeln.

Schritt für Schritt

  1. Mutterschutz abstimmenInformieren Sie den Arbeitgeber, bestätigen Sie Termin und Schutzfrist und erledigen Sie Geldleistungen oder Elternzeit gesondert.

Quellen

  1. MuSchG §3 · Bundesministerium der Justiz
  2. MuSchG §15 · Bundesministerium der Justiz
  3. MuSchG §17 · Bundesministerium der Justiz
  4. MuSchG §19 · Bundesministerium der Justiz
  5. BEEG §16 · Bundesministerium der Justiz

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