Mutterschutz: Schutz rund um die Geburt
Auch iranische Beschäftigte fallen unter die geltenden Mutterschutzregeln. Informieren Sie den Arbeitgeber über Schwangerschaft und Termin, klären Sie die Schutzfrist und beantragen Sie Geldleistungen gesondert. Für besondere Geburtsfälle gelten eigene Regeln.
Schritt für Schritt
- Mutterschutz abstimmenInformieren Sie den Arbeitgeber, bestätigen Sie Termin und Schutzfrist und erledigen Sie Geldleistungen oder Elternzeit gesondert.
Regulär beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem erwarteten Termin. In dieser vorgeburtlichen Phase können Sie ausdrücklich zur Arbeit bereit sein und dies für die Zukunft widerrufen. Nach der Geburt gilt normalerweise ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen; bestimmte Fälle wie Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängern es. Vorzeitige Entbindung beeinflusst ebenfalls die Berechnung.
Teilen Sie Schwangerschaft und Termin mit; der Arbeitgeber kann ein ärztliches oder Hebammenzeugnis verlangen. Kündigungsschutz setzt die gesetzlichen Bedingungen voraus, etwa Kenntnis oder rechtzeitige Mitteilung, und hat enge behördlich zugelassene Ausnahmen. Holen Sie bei einer Kündigung sofort Rat. Mutterschaftsgeld und Elternzeit folgen eigenen Verfahren.
Quellen
- MuSchG §3 · Bundesministerium der Justiz
- MuSchG §15 · Bundesministerium der Justiz
- MuSchG §17 · Bundesministerium der Justiz
- MuSchG §19 · Bundesministerium der Justiz
- BEEG §16 · Bundesministerium der Justiz
