Elternzeit: Freistellung beim Arbeitgeber planen
Iranische Beschäftigte können bei erfüllten Haushalts- und Betreuungsvoraussetzungen Elternzeit verlangen. Beachten Sie Frist und geburtsabhängige Form gegenüber dem Arbeitgeber. Elterngeld muss als separate Geldleistung beantragt werden.
Schritt für Schritt
- Arbeitgeber richtig informierenPrüfen Sie die Geburtsregeln, planen Sie Termine und Teilzeit, erklären Sie die Elternzeit form- und fristgerecht und behalten Sie die Bescheinigung.
Berechtigte Beschäftigte leben mit dem Kind zusammen und betreuen es selbst. Elternzeit besteht bis zum dritten Geburtstag; bis zu vierundzwanzig Monate sind nach den gesetzlichen Regeln zwischen dem dritten und achten Geburtstag nutzbar. Erwerbsarbeit währenddessen ist begrenzt; prüfen Sie Geburtsregeln und geplante Teilzeit.
Die reguläre Vorlaufzeit beträgt sieben Wochen vor dem dritten Geburtstag und dreizehn Wochen im späteren Zeitraum. Für ab 1. Mai 2025 geborene Kinder erlaubt der aktuelle §16 Textform; bei älteren gelten Übergangsfassungen. Bei früher Elternzeit sind zugleich die geplanten Zeiträume innerhalb der zweijährigen Bindungsphase zu erklären. Lassen Sie die Elternzeit bescheinigen.
Quellen
- BEEG §15 · Bundesministerium der Justiz
- BEEG §16 · Bundesministerium der Justiz
- BEEG §28 · Bundesministerium der Justiz
- Elterngeld beantragen · Land Berlin
