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Freiberuflichkeit: Erlaubnis und Steueranmeldung

Iranische Staatsangehörige sollten vor freiberuflicher Arbeit die Aufenthaltserlaubnis prüfen. Klären Sie die Einordnung als freier Beruf und nötige Berufszulassungen und übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

Schritt für Schritt

  1. Erlaubnis vor Anmeldung klärenPrüfen Sie Aufenthalts- und Berufserlaubnis, klären Sie die Einordnung beim Finanzamt und senden Sie den passenden ELSTER-Fragebogen fristgerecht.

Quellen

  1. AufenthG §21 · Bundesministerium der Justiz
  2. EStG §18 · Bundesministerium der Justiz
  3. Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht · ELSTER Steuerverwaltungen

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