Freiberuflichkeit: Erlaubnis und Steueranmeldung
Iranische Staatsangehörige sollten vor freiberuflicher Arbeit die Aufenthaltserlaubnis prüfen. Klären Sie die Einordnung als freier Beruf und nötige Berufszulassungen und übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
Schritt für Schritt
- Erlaubnis vor Anmeldung klärenPrüfen Sie Aufenthalts- und Berufserlaubnis, klären Sie die Einordnung beim Finanzamt und senden Sie den passenden ELSTER-Fragebogen fristgerecht.
Freiberuflichkeit ist eine steuerliche Einordnung, nicht jede selbständige Vertragsarbeit. §18 EStG nennt bestimmte Berufe und Tätigkeiten, etwa einschlägige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Arbeit und ähnliche Berufe. Schildern Sie dem Finanzamt die tatsächlichen Leistungen; der Vertragsname entscheidet nicht allein.
Prüfen Sie als iranische Person, ob Ihr Aufenthalt die konkrete Selbständigkeit erlaubt. §21 Absatz 5 regelt den freiberuflichen Aufenthalt mit erforderlicher Berufszulassung; Absatz 6 ermöglicht unter Voraussetzungen eine Erlaubnis neben anderem Aufenthaltszweck. Gesondert verlangt ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn. Bereiten Sie Zugang und Angaben vorher vor.
Quellen
- AufenthG §21 · Bundesministerium der Justiz
- EStG §18 · Bundesministerium der Justiz
- Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht · ELSTER Steuerverwaltungen
