
Papiere: Ratgeber für Deutschland
- Visum für iranische StaatsangehörigeIranische Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Iran folgen dem Visumverfahren der Botschaft Teheran, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wählen Sie Schengen oder die passende nationale Kategorie und prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Einschränkungen.
- Aufenthaltstitel beantragenIranische Staatsangehörige brauchen das zum Aufenthaltszweck passende Verfahren. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde; Berlin bietet eigene Wege für Studium und Arbeit. Iran fällt nicht unter die Visumbefreiung in § 41 AufenthV.
- Anmeldung des WohnsitzesAuch iranische Staatsangehörige müssen ihren Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden. In Berlin brauchen Sie einen Bürgeramtstermin mit Identitätsnachweis und Wohnungsgeberbestätigung; ein eAT genügt nicht für die Online-Anmeldung.
- Wohnungsgeberbestätigung erhaltenAuch iranische Mieter brauchen für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Bitten Sie den Wohnungsgeber darum; bei Verweigerung oder Verzögerung informieren Sie unverzüglich die Meldebehörde. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht.
- Ummeldung nach einem UmzugAuch iranische Staatsangehörige müssen die neue Hauptwohnung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden. In Berlin vereinbaren Sie einen Bürgeramtstermin und besorgen die neue Wohnungsgeberbestätigung; mit eAT ist die Online-Anmeldung nicht möglich.
- Abmeldung beim Wegzug ins AuslandWenn iranische Staatsangehörige ihre Wohnung aufgeben und keine neue in Deutschland beziehen, müssen sie sich abmelden: frühestens eine Woche vorher, spätestens zwei Wochen danach. Prüfen Sie zusätzlich die Folgen für Ihren Aufenthaltstitel.
- Bürgeramt: den passenden Dienst findenIranische Einwohner können ihre Wohnsitzanmeldung beim Berliner Bürgeramt erledigen. Wählen Sie zuerst die Dienstleistung und prüfen Sie deren Unterlagen und Terminregeln; deutsche Passleistungen stehen Ihnen durch den Wohnsitz allein nicht zu.
- Ausländerbehörde: Kontakt zum LEAFür iranische Einwohner Berlins ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) die Ausländerbehörde. Nutzen Sie den Online-Antrag Ihrer Dienstleistung oder, wenn es keinen gibt, das Kontaktformular des zuständigen Referats. Das frühere Terminportal ist geschlossen.
- Integrationskurs: Berechtigung klärenBei iranischen Staatsangehörigen hängt der Zugang zum Integrationskurs vom Aufenthaltstitel und der persönlichen Lage ab. Klären Sie die Berechtigung mit Ausländerbehörde oder BAMF und besorgen Sie den Berechtigungsschein vor der Anmeldung.
- Einbürgerung: deutsche StaatsangehörigkeitIranische Staatsangehörige können bei erfüllten Voraussetzungen die Einbürgerung beantragen. Der Regelanspruch setzt fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt und weitere Bedingungen voraus. In Berlin beginnen Sie mit dem Quick-Check des LEA.
- Niederlassungserlaubnis beantragenIranische Einwohner können bei erfüllten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Nutzen Sie in Berlin den LEA-Quick-Check: Für Fachkräfte, anerkannte Flüchtlinge und weitere Gruppen bestehen eigene Wege; das allgemeine Verfahren passt nicht für alle.
- Meldebescheinigung erhaltenIranische Einwohner mit Berliner Meldung können ihre Anschrift durch eine Meldebescheinigung nachweisen. Online ist ein eAT mit aktiver eID und PIN nutzbar; der Antrag meldet keine neue Wohnung an und ersetzt keine Anmeldung.
- Einbürgerungstest anmelden und vorbereitenIranische Einbürgerungsbewerber benötigen gegebenenfalls den Einbürgerungstest als Kenntnisnachweis. Prüfen Sie zuerst vorhandene Nachweise. In Berlin erfolgt die Anmeldung über eine VHS; ein Anmeldetermin ist noch nicht der eigentliche Prüfungstermin.
- Deutschen Reisepass nach Einbürgerung beantragenIranische Passinhaber brauchen für einen regulären deutschen Reisepass die deutsche Staatsangehörigkeit; eine Niederlassungserlaubnis allein reicht nicht. Nach der Einbürgerung beantragen Sie ihn in Berlin persönlich mit den Nachweisen für das erste deutsche Dokument.
- Personalausweis nach der EinbürgerungIranische Staatsangehörige ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhalten durch den Wohnsitz allein keinen Personalausweis. Nach Einbürgerung beantragen Sie ihn persönlich beim Bürgeramt; Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel sind verschiedene Dokumente.