Einbürgerung: deutsche Staatsangehörigkeit
Iranische Staatsangehörige können bei erfüllten Voraussetzungen die Einbürgerung beantragen. Der Regelanspruch setzt fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt und weitere Bedingungen voraus. In Berlin beginnen Sie mit dem Quick-Check des LEA.
Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfenNutzen Sie den Berliner Quick-Check und vergleichen Sie Aufenthaltstitel und Nachweise mit den aktuellen Anforderungen.
- Beantragen und Beleg behaltenReichen Sie den Berliner Online-Antrag mit den nötigen Nachweisen ein, behalten Sie die PDF-Bestätigung und beantworten Sie Nachforderungen.
Zum Regelanspruch gehören außerdem geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, ein geeigneter Aufenthaltsstatus, die vorgeschriebenen Erklärungen, Lebensunterhalt sowie Sprach- und staatsbürgerliche Kenntnisse. Üblich ist Deutsch auf B1; gesetzliche Ausnahmen bestehen. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium allein reicht für diesen Weg nicht aus.
Für Berliner Einwohner bearbeitet das LEA den Online-Antrag. Prüfen Sie die Nachweise Ihrer persönlichen Lage einschließlich iranischer Identität und Staatsangehörigkeit; ein deutscher Reiseausweis genügt nicht automatisch als Identitätsnachweis. Speichern Sie die Antragsbestätigung. Der Antrag ändert Ihren Aufenthaltsstatus zunächst nicht.
Quellen
- StAG § 10 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Einbürgerung beantragen · Landesamt für Einwanderung Berlin
