Integrationskurs: Berechtigung klären
Bei iranischen Staatsangehörigen hängt der Zugang zum Integrationskurs vom Aufenthaltstitel und der persönlichen Lage ab. Klären Sie die Berechtigung mit Ausländerbehörde oder BAMF und besorgen Sie den Berechtigungsschein vor der Anmeldung.
Schritt für Schritt
- Berechtigung klärenKlären Sie anhand Ihres aktuellen Aufenthaltsdokuments mit Ausländerbehörde oder BAMF den richtigen Zugang.
- Mit Berechtigung anmeldenBeantragen Sie eine nötige Zulassung vor Kursbeginn und melden Sie sich mit der Berechtigung bei einem zugelassenen Träger an.
§ 44 AufenthG begründet in bestimmten Fällen einen Anspruch, etwa bei bestimmten ersten Aufenthaltserlaubnissen für Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder humanitären Schutz. Die Vorschrift enthält auch Ausschlüsse und Grenzen. Ein iranischer Pass allein begründet keinen Kursanspruch und macht die Regeln für EU-Bürger nicht anwendbar.
Der Kurs verbindet Deutschunterricht mit Orientierung über Leben und Rechtsordnung in Deutschland. Ohne Anspruch klären Sie mit dem BAMF, ob für Ihren Status und bei den verfügbaren Plätzen eine Zulassung möglich ist. Zum Zulassungsantrag gehört ein Identitätsnachweis; die Anmeldung beim Träger erfolgt nach der Entscheidung mit dem Berechtigungsschein.
Quellen
- AufenthG § 44 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Zulassung zum Integrationskurs beantragen · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
