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Integrationskurs: Berechtigung klären

Bei iranischen Staatsangehörigen hängt der Zugang zum Integrationskurs vom Aufenthaltstitel und der persönlichen Lage ab. Klären Sie die Berechtigung mit Ausländerbehörde oder BAMF und besorgen Sie den Berechtigungsschein vor der Anmeldung.

Schritt für Schritt

  1. Berechtigung klärenKlären Sie anhand Ihres aktuellen Aufenthaltsdokuments mit Ausländerbehörde oder BAMF den richtigen Zugang.
  2. Mit Berechtigung anmeldenBeantragen Sie eine nötige Zulassung vor Kursbeginn und melden Sie sich mit der Berechtigung bei einem zugelassenen Träger an.

Quellen

  1. AufenthG § 44 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  2. Zulassung zum Integrationskurs beantragen · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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