Wohnungsgeberbestätigung erhalten
Auch iranische Mieter brauchen für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Bitten Sie den Wohnungsgeber darum; bei Verweigerung oder Verzögerung informieren Sie unverzüglich die Meldebehörde. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht.
Schritt für Schritt
- Anfordern und prüfenBitten Sie um die Einzugsbestätigung und prüfen Sie Namen, Anschrift und Datum.
- Zur Anmeldung vorlegenLegen Sie sie der Meldebehörde vor. Melden Sie eine Verweigerung oder nicht rechtzeitige Ausstellung unverzüglich.
Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person bestätigt den tatsächlichen Einzug. Genannt werden Wohnungsgeber mit Anschrift, gegebenenfalls der abweichende Eigentümer, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und die anzumeldenden Personen.
Nur der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person darf die Bestätigung ausstellen. Eine Adresse ohne tatsächlichen oder beabsichtigten Einzug für eine Anmeldung anzubieten, ist verboten. Berlin stellt ein Muster bereit und verlangt die Bestätigung neben den Anmeldeunterlagen.
Quellen
- BMG § 19 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Wohnsitz anmelden · Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin
