Visum für iranische Staatsangehörige
Iranische Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Iran folgen dem Visumverfahren der Botschaft Teheran, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wählen Sie Schengen oder die passende nationale Kategorie und prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Einschränkungen.
Schritt für Schritt
- Zuständigen Weg bestimmenBestimmen Sie nach ständigem Wohnsitz und Reisezweck die deutsche Vertretung und Schengen- oder nationale Kategorie für Ihren iranischen Pass.
- Aktuelle Kategoriehinweise lesenPrüfen Sie den Teheraner Betriebshinweis und das passende Merkblatt, bevor Sie Nachweise vorbereiten oder sich auf der richtigen Liste registrieren.
- Über den vorgesehenen Weg einreichenFolgen Sie dem Antrags- oder Einladungsverfahren der zuständigen Vertretung, ohne eigenmächtig anderswo vorzusprechen. Behalten Sie Unterlagen und beachten Sie Nachforderungen.
Die zuständige deutsche Vertretung richtet sich bei iranischen Antragstellenden nach dem ständigen Wohnsitz. Für im Iran Ansässige bleibt Teheran zuständig; bei dauerhaftem Wohnsitz anderswo ist die deutsche Vertretung dort maßgeblich. Bei Schengen-Anträgen muss Deutschland zusätzlich nach den Reisezielregeln der Botschaft zuständig sein.
Die Teheraner Visumdienste sind weiterhin eingeschränkt. Der aktuelle Hinweis trennt Schengen-Wartelisten von nationalen Kategorien für Studium, Arbeit und Familiennachzug. Eine Schengen-Registrierung gilt nicht automatisch für einen nationalen Antrag. Suchen Sie nicht eigenmächtig eine andere Vertretung zur Beschleunigung auf.
Für Schengen-Reisen bearbeiten Sie den verlinkten Antrag, wählen das Merkblatt zum tatsächlichen Reisezweck und beachten die TLScontact-Warteliste. Laut Betriebshinweis kontaktiert IOM FAP bestimmte auf der Teheraner Familiennachzugsliste registrierte Personen zur Einreichung in Istanbul. Das ist ein koordinierter Einladungsweg, keine Aufforderung zur eigenen Buchung in Istanbul oder bei iDATA.
Für Studium oder Beschäftigung folgen Sie der genauen nationalen Kategorie im aktuellen Botschaftshinweis und den dort verlinkten Anleitungen. Behalten Sie Einreichungskopien und reagieren Sie auf Nachforderungen. Das Visum garantiert die Einreise nicht; die Grenzbehörden entscheiden darüber. Prüfen Sie die Verfügbarkeit erneut vor verbindlichen Reisebuchungen.
Quellen
- Eingeschränkter Betrieb der Botschaft · Deutsche Botschaft Teheran
- Zuständigkeit für iranische Visumanträge · Deutsche Botschaft Teheran
- Schengen-Visa: Verfahren · Deutsche Botschaft Teheran
