Ummeldung nach einem Umzug
Auch iranische Staatsangehörige müssen die neue Hauptwohnung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden. In Berlin vereinbaren Sie einen Bürgeramtstermin und besorgen die neue Wohnungsgeberbestätigung; mit eAT ist die Online-Anmeldung nicht möglich.
Schritt für Schritt
- Neue Anschrift vorbereitenBesorgen Sie die neue Einzugsbestätigung und füllen Sie das Anmeldeformular aus.
- Termin wahrnehmenBringen Sie Pass und gegebenenfalls eAT mit den erforderlichen Unterlagen zum Bürgeramt; bewahren Sie die neue Bestätigung auf.
Auch beim Umzug innerhalb Deutschlands wird die neue Hauptwohnung angemeldet. Entscheidend ist der Einzug, nicht der Tag des Vertragsabschlusses.
Berlin verlangt Anmeldeformular, Identitätsnachweise und die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers; beachten Sie Zusatzanforderungen für Kinder oder mehrere Wohnungen. Beim Termin kann die Anschrift auf dem eAT aktualisiert werden. Der beschriebene Online-Weg steht nur berechtigten deutschen und EU-Staatsangehörigen offen.
Quellen
- Wohnsitz anmelden · Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin
- BMG § 17 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
