Zum Inhalt springen
Majale
Menü

Aufenthaltstitel beantragen

Iranische Staatsangehörige brauchen das zum Aufenthaltszweck passende Verfahren. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde; Berlin bietet eigene Wege für Studium und Arbeit. Iran fällt nicht unter die Visumbefreiung in § 41 AufenthV.

Schritt für Schritt

  1. Verfahren auswählenWählen Sie das amtliche Verfahren für Ihren Aufenthaltszweck und folgen Sie dessen Nachweis- und Einreichungshinweisen.
  2. Bestätigung aufbewahrenBewahren Sie die Eingangsbestätigung auf und folgen Sie weiteren Hinweisen der Behörde.

Quellen

  1. Aufenthalt in Deutschland · Landesamt für Einwanderung Berlin
  2. AufenthV § 41 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  3. Aufenthaltserlaubnis zum Studium · Landesamt für Einwanderung Berlin

Persische Geschäfte in deiner Nähe findest du in der Majale App

  • Laden im App Store
  • Jetzt bei Google Play