Aufenthaltstitel beantragen
Iranische Staatsangehörige brauchen das zum Aufenthaltszweck passende Verfahren. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde; Berlin bietet eigene Wege für Studium und Arbeit. Iran fällt nicht unter die Visumbefreiung in § 41 AufenthV.
Schritt für Schritt
- Verfahren auswählenWählen Sie das amtliche Verfahren für Ihren Aufenthaltszweck und folgen Sie dessen Nachweis- und Einreichungshinweisen.
- Bestätigung aufbewahrenBewahren Sie die Eingangsbestätigung auf und folgen Sie weiteren Hinweisen der Behörde.
Arbeit, Studium und Familie haben unterschiedliche Verfahren. Zuständig ist die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts; die verlinkten Berliner Verfahren gelten in Berlin.
Iran gehört nicht zu den nach § 41 AufenthV begünstigten Staaten. Übernehmen Sie keinen visumfreien Einreiseweg einer anderen Staatsangehörigkeit. Die Bestätigung eines Berliner Studienantrags verlängert kein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt.
Quellen
- Aufenthalt in Deutschland · Landesamt für Einwanderung Berlin
- AufenthV § 41 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium · Landesamt für Einwanderung Berlin
