Wohngeld: Zuschuss zu Wohnkosten
Iranische Staatsangehörige können je nach Aufenthaltsstatus, Haushaltseinkommen, Miete und anderen Leistungen Wohngeld erhalten. Lassen Sie den Fall bei der Wohngeldstelle prüfen und stellen Sie einen Antrag; grundsätzlich zählt der Antragsmonat.
Schritt für Schritt
- Bei der Wohngeldstelle beantragenLegen Sie Aufenthalt, Haushalt, Miete, Einkommen und andere Leistungen offen und reichen Sie Antrag und geforderte Nachweise ein.
Für den Mietzuschuss müssen Sie den gemieteten Wohnraum selbst nutzen. Haushaltsgröße, berücksichtigungsfähige Miete und Gesamteinkommen bestimmen die Berechnung. Ausländische Personen brauchen tatsächlichen Aufenthalt und einen passenden Aufenthaltsstatus; bestimmte Such- und Chancenkarte-Titel sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Leistungen mit berücksichtigten Unterkunftskosten können Wohngeld ausschließen, darunter bestimmte Asylleistungen. Auch Ausbildungsförderung kann einen Haushalt ausschließen; geringes Einkommen allein genügt nicht. Nutzen Sie in Berlin die bezirkliche Wohngeldstelle oder den amtlichen Online-Antrag und deren aktuelle Nachweisliste. Grundsätzlich zählt bei erfüllten Voraussetzungen der Monat des Antragseingangs.
Quellen
- Wohngeld: Mietzuschuss beantragen · Land Berlin
- WoGG §3 · Bundesministerium der Justiz
- WoGG §7 · Bundesministerium der Justiz
