
Leistungen: Ratgeber für Deutschland
- Kindergeld für iranische FamilienIranische Eltern in Deutschland müssen für Kindergeld die aufenthaltsrechtlichen und familiären Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie Ihren genauen Titel und den Wohnort des Kindes durch die Familienkasse prüfen; iranische Staatsangehörigkeit und Anmeldung allein reichen nicht.
- Sozialversicherungsnummer: Nachweis erhaltenIranische Staatsangehörige erhalten beim ersten Beschäftigungsbeginn normalerweise den Versicherungsnummernachweis. Fehlt er oder geht er verloren, kann er kostenlos bei Rentenversicherung oder Krankenkasse angefordert werden. Prüfen Sie die Personendaten.
- Arbeitslosengeld: Anspruch und MeldungIranische Staatsangehörige können bei ausreichenden Versicherungszeiten und Verfügbarkeit für erlaubte Arbeit Arbeitslosengeld erhalten. Melden Sie sich früh arbeitsuchend und anschließend arbeitslos und vervollständigen Sie den Leistungsantrag.
- Krankengeld: Absicherung bei KrankheitIranische Staatsangehörige sollten prüfen, ob ihre gesetzliche Mitgliedschaft Krankengeld umfasst. Ärztliche Feststellung und rechtzeitige Folgebescheinigungen sind wichtig. Klären Sie bei längerer Krankheit den Zahlungsbeginn mit der Krankenkasse.
- Wohngeld: Zuschuss zu WohnkostenIranische Staatsangehörige können je nach Aufenthaltsstatus, Haushaltseinkommen, Miete und anderen Leistungen Wohngeld erhalten. Lassen Sie den Fall bei der Wohngeldstelle prüfen und stellen Sie einen Antrag; grundsätzlich zählt der Antragsmonat.
- Elterngeld: Antrag nach der GeburtIranische Eltern brauchen für Elterngeld einen passenden Aufenthaltsstatus sowie die familiären und beruflichen Voraussetzungen. Lassen Sie den Titel prüfen, planen Sie die Lebensmonate und beantragen Sie nach der Geburt rechtzeitig wegen begrenzter Rückwirkung.
- Mutterschaftsgeld: zuständigen Träger klärenBei iranischen Frauen in Deutschland hängt Mutterschaftsgeld von Arbeit und Versicherung ab. Fragen Sie die Krankenkasse; ohne eigene gesetzliche Mitgliedschaft prüfen Sie den Weg über das Bundesamt für Soziale Sicherung und den Arbeitgeberzuschuss.
- Kinderkrankengeld: Betreuung bei KrankheitIranische Eltern können bei erfüllten Versicherungs- und Betreuungsvoraussetzungen Kinderkrankengeld erhalten. Lassen Sie die Notwendigkeit ärztlich bescheinigen, informieren Sie den Arbeitgeber und beantragen Sie die Leistung bei der Krankenkasse.
- Rentenversicherung: Versicherungsverlauf prüfenIranische Beschäftigte sind bei entsprechender Arbeit grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Prüfen Sie den Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung und klären Sie Lücken; Beiträge allein bestimmen weder Rentenbeginn noch Rentenhöhe.