Rentenversicherung: Versicherungsverlauf prüfen
Iranische Beschäftigte sind bei entsprechender Arbeit grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Prüfen Sie den Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung und klären Sie Lücken; Beiträge allein bestimmen weder Rentenbeginn noch Rentenhöhe.
Schritt für Schritt
- Rentenkonto klärenPrüfen Sie den Verlauf mit der Rentenversicherung und klären Sie erforderliche Nachweise für Lücken sowie die späteren Anspruchsvoraussetzungen.
Entgeltlich Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich pflichtversichert; Sonderregeln und Ausnahmen bleiben möglich. Der Rententräger führt unter der Versicherungsnummer ein individuelles Konto. Prüfen Sie die gespeicherten Zeiten statt nur die Abzüge auf der Lohnabrechnung.
Zur Kontenklärung müssen Sie den Versicherungsverlauf prüfen und relevante Nachweise für fehlende oder falsche Angaben beibringen. Geben Sie auch Arbeit oder Studium im Iran zur individuellen Prüfung an, ohne eine automatische Anrechnung vorauszusetzen. Die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre; Alter und weitere Voraussetzungen kommen hinzu.
Quellen
- SGB VI §1 · Bundesministerium der Justiz
- SGB VI §149 · Bundesministerium der Justiz
- SGB VI §50 · Bundesministerium der Justiz
