Mutterschaftsgeld: zuständigen Träger klären
Bei iranischen Frauen in Deutschland hängt Mutterschaftsgeld von Arbeit und Versicherung ab. Fragen Sie die Krankenkasse; ohne eigene gesetzliche Mitgliedschaft prüfen Sie den Weg über das Bundesamt für Soziale Sicherung und den Arbeitgeberzuschuss.
Schritt für Schritt
- Leistung und Zuschuss klärenKlären Sie mit Versicherung und Beschäftigungsdaten die Zahlstelle, beschaffen Sie die Terminbescheinigung und fragen Sie nach dem Arbeitgeberzuschuss.
Gesetzliche Mitglieder können über einen Krankengeldanspruch oder den Entgeltausfall wegen der Schutzfristen berechtigt sein; für bestimmte Beschäftigungsenden gelten Sonderregeln. Vor der Geburt ist die Bescheinigung von Arzt oder Hebamme zum erwarteten Entbindungstag maßgeblich. Schwangerschaft allein begründet nicht für jede Versicherungsgruppe dieselbe Leistung.
Ohne eigene gesetzliche Mitgliedschaft kommt unter den einschlägigen Beschäftigungsvoraussetzungen die Bundesleistung in Betracht, die das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Antrag zahlt. Der Arbeitgeberzuschuss wird bei passendem Beschäftigungsverhältnis gesondert berechnet. Klären Sie Nachweise und Berechnung mit Zahlstelle und Lohnabrechnung.
Quellen
- SGB V §24i · Bundesministerium der Justiz
- MuSchG §19 · Bundesministerium der Justiz
- MuSchG §20 · Bundesministerium der Justiz
