Kindergeld für iranische Familien
Iranische Eltern in Deutschland müssen für Kindergeld die aufenthaltsrechtlichen und familiären Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie Ihren genauen Titel und den Wohnort des Kindes durch die Familienkasse prüfen; iranische Staatsangehörigkeit und Anmeldung allein reichen nicht.
Schritt für Schritt
- Genaue Voraussetzungen prüfenPrüfen Sie Titel, Erwerbssituation und Kindeswohnort nach §§ 62 und 63; klären Sie Zweifelsfälle mit der Familienkasse.
- Bei der Familienkasse beantragenNutzen Sie den amtlichen Antragsweg, reichen Sie verlangte Identifizierungs- und Statusnachweise ein und behalten Sie die Eingangsbestätigung.
Für iranische Eltern ohne EU-Freizügigkeitsrecht gelten die Titelvoraussetzungen in § 62 Absatz 2 EStG. Erfasst sind Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU und bestimmte weitere Titel mit Ausnahmen. Studien- und humanitäre Titel brauchen eine genaue Prüfung statt einer pauschalen Zusage oder Ablehnung.
§ 63 begrenzt auch den Wohnort des Kindes grundsätzlich auf Deutschland, EU oder EWR, mit gesetzlichen Ausnahmen. Für ein in Iran lebendes Kind entsteht nicht allein durch den deutschen Wohnsitz eines Elternteils ein Anspruch. Das Gesetz verlangt die Identifizierung von Elternteil und Kind. Beantragen Sie bei der zuständigen Familienkasse elektronisch; eine unterschriebene schriftliche Antragstellung ist möglich, wenn die Kasse darauf verzichtet.
