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Kindergeld für iranische Familien

Iranische Eltern in Deutschland müssen für Kindergeld die aufenthaltsrechtlichen und familiären Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie Ihren genauen Titel und den Wohnort des Kindes durch die Familienkasse prüfen; iranische Staatsangehörigkeit und Anmeldung allein reichen nicht.

Schritt für Schritt

  1. Genaue Voraussetzungen prüfenPrüfen Sie Titel, Erwerbssituation und Kindeswohnort nach §§ 62 und 63; klären Sie Zweifelsfälle mit der Familienkasse.
  2. Bei der Familienkasse beantragenNutzen Sie den amtlichen Antragsweg, reichen Sie verlangte Identifizierungs- und Statusnachweise ein und behalten Sie die Eingangsbestätigung.

Quellen

  1. EStG § 62 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  2. EStG § 63 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  3. EStG § 67 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz

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