Arbeitslosengeld: Anspruch und Meldung
Iranische Staatsangehörige können bei ausreichenden Versicherungszeiten und Verfügbarkeit für erlaubte Arbeit Arbeitslosengeld erhalten. Melden Sie sich früh arbeitsuchend und anschließend arbeitslos und vervollständigen Sie den Leistungsantrag.
Schritt für Schritt
- Melden und Antrag vervollständigenBeachten Sie die Arbeitsuchendfrist, melden Sie sich arbeitslos und lassen Sie Versicherungszeiten und Arbeitserlaubnis prüfen.
Grundsätzlich sind zwölf Versicherungsmonate innerhalb der letzten dreißig Monate vor Arbeitslosigkeit und Meldung erforderlich; Sonderregeln sind möglich. Verfügbarkeit bedeutet auch, mindestens fünfzehn Wochenstunden geeignete versicherungspflichtige Arbeit ausüben zu können und zu dürfen. Lassen Sie Arbeitserlaubnis und Versicherungszeiten prüfen; Beschäftigung im Iran zählt nicht automatisch nach europäischen Regeln.
Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor dem Ende erfolgen, bei späterer Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Davon getrennt ist die Arbeitslosmeldung für den Leistungsbezug. Vervollständigen Sie auch die Angaben zum Leistungsantrag. Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag können ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit auslösen.
Quellen
- Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Antrag · Bundesagentur für Arbeit
- SGB III §38 · Bundesministerium der Justiz
- SGB III §138 · Bundesministerium der Justiz
