Elterngeld: Antrag nach der Geburt
Iranische Eltern brauchen für Elterngeld einen passenden Aufenthaltsstatus sowie die familiären und beruflichen Voraussetzungen. Lassen Sie den Titel prüfen, planen Sie die Lebensmonate und beantragen Sie nach der Geburt rechtzeitig wegen begrenzter Rückwirkung.
Schritt für Schritt
- Anspruch planen und Antrag einreichenKlären Sie Titel und geburtsabhängiges Formular, stimmen Sie Lebensmonate ab und reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit geforderten Nachweisen ein.
Sie müssen grundsätzlich mit dem Kind in Deutschland leben, es selbst betreuen und im Durchschnitt des Lebensmonats höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Einkommensgrenzen gelten ebenfalls. Ohne EU-Freizügigkeit ist der genaue Aufenthaltstitel entscheidend: Studientitel erfordern zusätzliche Bedingungen, nicht jeder Suchtitel berechtigt.
Im Antrag wählen Sie die Lebensmonate für Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus. Rückwirkung gibt es nur für die drei Lebensmonate vor dem Eingangslebensmonat. Der aktuelle Berliner Hinweis verlangt neue Anträge unterschrieben per Post, solange das Digitalportal umgebaut wird; der Assistent allein reicht nicht. Prüfen Sie den Hinweis vor dem Versand.
Quellen
- BEEG §1 · Bundesministerium der Justiz
- BEEG §7 · Bundesministerium der Justiz
- Elterngeld beantragen · Land Berlin
