Kosten beim Hauskauf richtig einplanen
Iranische Käufer sollten neben dem Kaufpreis Beurkundung, Grundbuch und anfallende Grunderwerbsteuer einplanen. Für Berliner Grundstücke beträgt der genannte Steuersatz sechs Prozent der Gegenleistung; andere Länder können abweichen.
Schritt für Schritt
- Transaktionsbudget erstellenLassen Sie Notarkosten, Landessteuer und Finanzierung prüfen, klären Sie Zahlungsnachweise und bewerten Sie das Gesamtbudget vor der Unterschrift.
Grundstückskaufverpflichtungen brauchen nach § 311b BGB notarielle Beurkundung. § 448 ordnet dem Käufer bestimmte Beurkundungs- und Grundbuchkosten zu. Lassen Sie die tatsächliche Transaktion kalkulieren statt einen allgemeinen Gebührenprozentsatz anzusetzen.
Zur Berliner Steuerbemessung kann mehr als der ausgewiesene Kaufpreis gehören. Berücksichtigen Sie auch Finanzierung und separat vereinbarte Leistungen. Bei Mitteln mit Iran-Bezug klären iranische Käufer die Dokumentation vor Bindung mit Bank und Notar; eine bestimmte Zahlungsroute ist dadurch nicht genehmigt.
Quellen
- BGB § 311b · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- BGB § 448 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Grunderwerbsteuer in Berlin · Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
