Untervermietung mit Erlaubnis klären
Iranische Mieter brauchen grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung. Ein später entstandenes berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils kann nach § 553 BGB einen Anspruch begründen; für die ganze Wohnung gilt das nicht automatisch.
Schritt für Schritt
- Vor Überlassung Erlaubnis anfragenBeschreiben Sie Person, Räume und Grund gegenüber dem Vermieter, klären Sie Erlaubnis und Auflagen und dokumentieren Sie die genehmigte Vereinbarung.
Eine Teiluntervermietung kann aus gesetzlichen Gründen abgelehnt werden, etwa wegen Überbelegung oder gewichtiger Gründe zur vorgeschlagenen Person. Gegebenenfalls darf die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängen. Beschreiben Sie das tatsächliche Modell statt Kurzvermietung und Mitbewohnen gleichzusetzen.
Nach § 540 bleibt der Hauptmieter für ein Verschulden des Untermieters bei der Nutzung verantwortlich. Fragen Sie vor Überlassung nach Erlaubnis, behalten Sie die Antwort und vereinbaren Sie klare Bedingungen. Diese Regeln gelten auch für iranische Mieter; Staatsangehörigkeit ersetzt keine Erlaubnis.
