SCHUFA: eigene Daten prüfen
Iranische Einwohner können Auskunft über ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten verlangen und falsche Einträge berichtigen lassen. Bei nötiger Identifizierung ist ein Reisepass mit aktueller amtlicher Meldebescheinigung eine Alternative zum Personalausweis.
Schritt für Schritt
- Eigene Daten anfordernVerlangen Sie bei der SCHUFA Auskunft nach Art. 15 DS-GVO und klären Sie eine begründete Identitätsprüfung.
- Prüfen und Fehler beanstandenVergleichen Sie Einträge mit Ihren Belegen und senden Sie Berichtigungsanträge mit Nachweisen direkt an die SCHUFA.
Auskunfteien liefern Unternehmen Informationen zur Einschätzung von Zahlungsrisiken. Prüfen Sie Ihre gespeicherten Daten, statt einen Score als Aussage über den Aufenthaltsstatus oder als Vertragszusage zu verstehen.
Die hessische Datenschutzaufsicht erklärt, dass bei begründeten Identitätszweifeln, etwa abweichenden Anschriften, Nachweise verlangt werden dürfen. Sie empfiehlt, nicht benötigte Identifikationsdaten zu schwärzen. Auskunftsersuchen sind grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Eingang zu beantworten. Berichtigungs- oder Löschungsanträge zu falschen Daten richten Sie direkt an die SCHUFA; die Aufsichts-FAQ erläutern den Beschwerdekontext.
Quellen
- Fragen und Antworten zu Auskunfteien · Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Vorlage von Dokumenten bei Betroffenenrechten · Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Fristen für Auskunftsverlangen · Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Neuer Schufa-Score · Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
