Strom und Gas beim Einzug klären
Für iranische Haushalte gelten dieselben Strom- und Gasregeln wie für andere Haushalte. Klären Sie Mietumfang und Lieferant je Zähler. Wer ohne gewählten Vertrag Energie nutzt, kann einen Grundversorgungsvertrag begründen; kostenlos ist der Verbrauch nicht.
Schritt für Schritt
- Versorgung klären und anmeldenPrüfen Sie den Mietumfang, notieren Sie Zähler und Stände, ermitteln Sie den Lieferanten und vereinbaren oder melden Sie die Versorgung; behalten Sie Vertrag und Bestätigung.
Der örtliche Netzbetreiber nennt den Grundversorger. Laut Bundesnetzagentur kann bei fehlendem anderem Vertrag durch tatsächlichen Verbrauch ein Liefervertrag entstehen. Wenn Sie dabei bleiben, informieren Sie den Grundversorger schriftlich und behalten Sie die Bestätigung.
Notieren Sie Einzugszählerstände und vergleichen Sie Grundpreis, Verbrauchspreis und Bedingungen vor der Lieferantenwahl. Grundversorgung und Sonderverträge haben verschiedene Kündigungsregeln. Klären Sie gesondert, ob Gas direkt an Sie geliefert oder die Heizung über den Vermieter organisiert wird.
Quellen
- Grundversorgung · Bundesnetzagentur
