Baufinanzierung und Kreditprüfung
Iranische Einwohner müssen für eine Baufinanzierung die individuelle Kreditwürdigkeitsprüfung bestehen. Vergleichen Sie schriftliche Informationen und tragbare Raten; Konto, Aufenthaltstitel oder Immobilienangebot bedeuten noch keine Darlehenszusage.
Schritt für Schritt
- Geprüftes schriftliches Angebot einholenKlären Sie Nachweise und Finanzierung, durchlaufen Sie die Kreditprüfung und prüfen Sie schriftliche Kosten und Rückzahlungsrisiken vor Bindung.
§ 505a BGB verlangt eine Prüfung vor dem Verbraucherdarlehen. Fragen Sie nach Nachweisen für Einkommen, Verpflichtungen, Aufenthaltslage und Eigenmittel, auch bei Herkunft aus Iran. Keine einheitliche gesetzliche Dokumentenliste garantiert die Annahme.
Der Kreditgeber muss das vorgeschlagene Darlehen und seine Folgen verständlich erläutern. Verlangen Sie vorvertragliche Informationen und gegebenenfalls den Entwurf und vergleichen Sie Zins, Tilgung, Laufzeit, Restschuld und verbundene Produkte. Klären Sie Zahlungsausfälle vor einer verbindlichen Immobilienentscheidung.
Quellen
- BGB § 505a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- BGB § 491a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
