Anhörung beim BAMF vorbereiten
In der Anhörung beim BAMF müssen iranische Antragstellende die gegen eine Abschiebung sprechenden Tatsachen darlegen, einschließlich der persönlichen Gefahr bei Rückkehr nach Iran. Bereiten Sie Ihre eigene Schilderung vor und nutzen Sie vorab unabhängige Beratung.
Schritt für Schritt
- Eigene Schilderung vorbereitenOrdnen Sie persönliche Erlebnisse und vorhandene Belege, bei Bedarf mit unabhängiger Beratung.
- Teilnehmen und erläuternBeachten Sie die mitgeteilten Anhörungsmodalitäten, schildern Sie relevante Tatsachen vollständig und melden Sie Sprachprobleme sofort.
Schildern Sie die Umstände Ihres eigenen Falls vollständig. Nach § 25 AsylG können spätere Angaben unberücksichtigt bleiben, wenn sie die Entscheidung verzögern würden. Eine vorbereitete zeitliche Übersicht und vorhandene Belege helfen bei einer klaren Darstellung.
Die Anhörung ist nicht öffentlich. Ein Bevollmächtigter oder geeigneter Beistand darf nach den gesetzlichen Regeln begleiten. § 17 erlaubt zusätzlich einen geeigneten Sprachmittler eigener Wahl auf eigene Kosten. Teilen Sie Ihre Verständigungssprache mit und sprechen Sie Verständigungsprobleme sofort an. Unabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a ist freiwillig und kostenlos.
Quellen
- AsylG § 25 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylG § 17 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylG § 12a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
