Asylantrag in Deutschland stellen
Iranische Schutzsuchende in Deutschland stellen ihr Schutzgesuch bei der zuständigen Stelle und folgen den Einreichungshinweisen des BAMF. Der Asylantrag wird grundsätzlich persönlich bei der zugeordneten Außenstelle eingereicht; für besondere Situationen gilt eine Anzeige.
Schritt für Schritt
- Schutzgesuch äußernTeilen Sie der zuständigen Stelle mit, dass Sie Asyl suchen, und folgen Sie den Aufnahme- und Weiterleitungshinweisen.
- Einreichungsweg des BAMF befolgenNehmen Sie den zugewiesenen Einreichungstermin wahr oder folgen Sie der besonderen Anzeige für Ihre Lage; nutzen Sie bei Bedarf unabhängige Beratung.
Schutzgesuch und förmliche Einreichung sind unterschiedliche Schritte. Nach § 13 AsylG wird ohne erforderliche Einreisepapiere der Antrag bei der Grenzbehörde gestellt; nach unerlaubter Einreise ist unverzüglich die Aufnahmeeinrichtung aufzusuchen oder bei Ausländerbehörde beziehungsweise Polizei Asyl zu beantragen.
§ 14 sieht die Einreichung grundsätzlich bei der zur Aufnahmeeinrichtung gehörenden BAMF-Außenstelle vor. Für bestimmte Titelinhaber, Personen in Einrichtungen und bestimmte Minderjährige gelten besondere Anzeigen; das BAMF legt den Einreichungsweg fest. Die unabhängige, freiwillige und kostenlose Beratung nach § 12a hilft bei der Klärung vor der Anhörung. Die iranische Staatsangehörigkeit bestimmt das Ergebnis des Einzelfalls nicht.
Quellen
- AsylG § 14 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylG § 13 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylG § 12a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
