
Asyl: Ratgeber für Deutschland
- Asylantrag in Deutschland stellenIranische Schutzsuchende in Deutschland stellen ihr Schutzgesuch bei der zuständigen Stelle und folgen den Einreichungshinweisen des BAMF. Der Asylantrag wird grundsätzlich persönlich bei der zugeordneten Außenstelle eingereicht; für besondere Situationen gilt eine Anzeige.
- Anhörung beim BAMF vorbereitenIn der Anhörung beim BAMF müssen iranische Antragstellende die gegen eine Abschiebung sprechenden Tatsachen darlegen, einschließlich der persönlichen Gefahr bei Rückkehr nach Iran. Bereiten Sie Ihre eigene Schilderung vor und nutzen Sie vorab unabhängige Beratung.
- Aufenthaltsgestattung im AsylverfahrenIranische Asylsuchende dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Aufenthaltsgestattung bleiben. Diese ist weder Aufenthaltserlaubnis noch Schutzentscheidung. Prüfen Sie die Bescheinigung, ihre Auflagen und die zuständige ausstellende Stelle.
- Asylbewerberleistungen nach AufenthaltsstatusIranische Asylsuchende können bei passendem Aufenthaltsstatus und finanziellen Voraussetzungen Asylbewerberleistungen erhalten. Zuständig ist die Leistungsbehörde nach Ihrer Zuweisung; Unterkunft und persönlicher Bedarf bestimmen die Leistungsform mit.
- Klage gegen den AsylbescheidIranische Antragstellende sollten nach einem belastenden Asylbescheid sofort die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen und Beratung suchen. Für die Klage gelten grundsätzlich zwei Wochen, in bestimmten Fällen eine Woche; zusätzlich kann gerichtlicher Eilrechtsschutz nötig sein.
- Vom Asyl in Arbeit oder Studium: Status prüfenIranische Asylsuchende erhalten durch Jobangebot oder Studienplatz nicht automatisch einen Arbeits- oder Studientitel. Lassen Sie Verfahrensstand und Rechtsgrundlage vor einer Asylrücknahme prüfen; § 10 AufenthG enthält erhebliche Erteilungssperren.