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Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren

Iranische Asylsuchende dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Aufenthaltsgestattung bleiben. Diese ist weder Aufenthaltserlaubnis noch Schutzentscheidung. Prüfen Sie die Bescheinigung, ihre Auflagen und die zuständige ausstellende Stelle.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen und nachfragenPrüfen Sie Personalien und Auflagen, wenden Sie sich bei fehlenden oder ablaufenden Dokumenten an BAMF oder Ausländerbehörde und klären Sie die Beschäftigungserlaubnis gesondert.

Quellen

  1. AsylG § 63 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  2. AsylG § 55 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  3. AsylG § 61 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz

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