Klage gegen den Asylbescheid
Iranische Antragstellende sollten nach einem belastenden Asylbescheid sofort die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen und Beratung suchen. Für die Klage gelten grundsätzlich zwei Wochen, in bestimmten Fällen eine Woche; zusätzlich kann gerichtlicher Eilrechtsschutz nötig sein.
Schritt für Schritt
- Bescheid sofort prüfen lassenNotieren Sie die Zustellung, legen Sie den ganzen Bescheid unverzüglich rechtlicher oder Asylverfahrensberatung vor und veranlassen Sie Klage sowie nötigen Eilantrag fristgerecht.
Entscheidungsart und rechtlich maßgeblicher Zustelltag sind entscheidend. Bewahren Sie vollständigen Bescheid und Zustellnachweis auf. § 74 AsylG unterscheidet Klagefristen; rechnen Sie nicht nach einer allgemeinen Schilderung eines anderen iranischen Falls.
Klage und Eilantrag erfüllen unterschiedliche Zwecke. §§ 36 und 34a nennen kurze Fristen für bestimmte Eilanträge. Klären Sie sofort mit Anwalt oder unabhängiger Asylberatung Gericht und nötige Anträge. Kontakt zum BAMF hemmt nicht automatisch eine Frist; eine Klage verhindert nicht immer die Abschiebung.
Quellen
- AsylG § 74 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylG § 36 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylG § 34a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
