Asylbewerberleistungen nach Aufenthaltsstatus
Iranische Asylsuchende können bei passendem Aufenthaltsstatus und finanziellen Voraussetzungen Asylbewerberleistungen erhalten. Zuständig ist die Leistungsbehörde nach Ihrer Zuweisung; Unterkunft und persönlicher Bedarf bestimmen die Leistungsform mit.
Schritt für Schritt
- Anspruch klären und belegenWenden Sie sich an die zugewiesene Leistungsbehörde, erklären Sie Status, Unterkunft und Mittel, reichen Sie verlangte Nachweise ein und behalten Sie den Bescheid zur Prüfung.
Das Gesetz erfasst bestimmte Gruppen, darunter Personen mit Aufenthaltsgestattung, mit Ausschlüssen und Einschränkungen. Grundleistungen decken Lebensbedarf und persönliche Bedürfnisse. Je nach Rechts- und Wohnsituation kommen Sachleistungen, Bezahlkarten oder Geld in Betracht.
Einkommen und Vermögen können den Anspruch beeinflussen. Schildern Sie Haushalt und tatsächliche Mittel korrekt und fragen Sie die Behörde nach den nötigen Nachweisen. Bewahren Sie den Bescheid auf und prüfen Sie Unterkunft und besondere Bedürfnisse; es gilt kein einheitlicher Barbetrag für alle iranischen Antragstellenden.
Quellen
- AsylbLG § 1 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylbLG § 3 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylbLG § 7 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- AsylbLG § 10a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
