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Asylbewerberleistungen nach Aufenthaltsstatus

Iranische Asylsuchende können bei passendem Aufenthaltsstatus und finanziellen Voraussetzungen Asylbewerberleistungen erhalten. Zuständig ist die Leistungsbehörde nach Ihrer Zuweisung; Unterkunft und persönlicher Bedarf bestimmen die Leistungsform mit.

Schritt für Schritt

  1. Anspruch klären und belegenWenden Sie sich an die zugewiesene Leistungsbehörde, erklären Sie Status, Unterkunft und Mittel, reichen Sie verlangte Nachweise ein und behalten Sie den Bescheid zur Prüfung.

Quellen

  1. AsylbLG § 1 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  2. AsylbLG § 3 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  3. AsylbLG § 7 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  4. AsylbLG § 10a · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz

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