Pflegeversicherung: Schutz und Leistungen
Iranische Staatsangehörige sollten neben Kranken- auch Pflegeversicherung klären. Gesetzliche Mitglieder sind grundsätzlich sozial pflegeversichert; privat Versicherte brauchen den vorgesehenen privaten Schutz. Pflegeleistungen müssen beantragt werden.
Schritt für Schritt
- Pflegeversicherung kontaktierenKlären Sie Träger und Vorversicherungszeiten; beantragen Sie bei Hilfebedarf Leistungen und fragen Sie nach Begutachtung und geeigneter Unterstützung.
Pflicht- und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich sozial pflegeversicherungspflichtig. Bei entsprechender privater Krankenversicherung besteht eine Pflicht zur privaten Pflegeabsicherung. Klären Sie den zuständigen Träger gesondert.
Soziale Pflegeleistungen setzen einen Antrag und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus, darunter Vorversicherung und festgestellter Pflegebedarf. Grundsätzlich sind zwei Versicherungsjahre in den zehn Jahren vor dem Antrag nötig; für Kinder und Versicherungswechsel gelten besondere Regeln. Melden Sie Bedarf früh, denn das Antragsdatum kann den Leistungsbeginn beeinflussen.
Quellen
- SGB XI §20 · Bundesministerium der Justiz
- SGB XI §23 · Bundesministerium der Justiz
- SGB XI §33 · Bundesministerium der Justiz
