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Pflegeversicherung: Schutz und Leistungen

Iranische Staatsangehörige sollten neben Kranken- auch Pflegeversicherung klären. Gesetzliche Mitglieder sind grundsätzlich sozial pflegeversichert; privat Versicherte brauchen den vorgesehenen privaten Schutz. Pflegeleistungen müssen beantragt werden.

Schritt für Schritt

  1. Pflegeversicherung kontaktierenKlären Sie Träger und Vorversicherungszeiten; beantragen Sie bei Hilfebedarf Leistungen und fragen Sie nach Begutachtung und geeigneter Unterstützung.

Quellen

  1. SGB XI §20 · Bundesministerium der Justiz
  2. SGB XI §23 · Bundesministerium der Justiz
  3. SGB XI §33 · Bundesministerium der Justiz

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