Krankenhaus: Aufnahme und Entlassung
Für iranische Staatsangehörige richten sich Krankenhausbehandlung und Kostenübernahme nach medizinischem Bedarf und Absicherung. Planbare Aufnahme mit Arzt und Versicherung klären; bei Lebensgefahr 112 wählen. Anschlussversorgung früh ansprechen.
Schritt für Schritt
- Versorgung abstimmenKlären Sie geplante Aufnahme und Schutz mit dem Arzt und melden Sie Anschlussbedarf im Krankenhaus. Bei Lebensgefahr rufen Sie 112.
Bei gesetzlich Versicherten prüft das Krankenhaus, ob stationäre Behandlung erforderlich ist oder andere Versorgung ausreicht. Klären Sie bei planbarer Aufnahme Krankenhaus und Versicherungsschutz vorher. Für Erwachsene kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen; Privatleistungen können zusätzliche Kosten verursachen.
Das Entlassmanagement unterstützt mit Ihrer informierten Einwilligung die notwendige Anschlussversorgung. Sprechen Sie Hilfebedarf zu Hause früh an. Bei Lebensgefahr oder drohenden schweren Schäden gilt 112; für dringende, nicht lebensbedrohliche Erkrankungen außerhalb der Sprechzeiten gibt es 116117.
Quellen
- SGB V §39 · Bundesministerium der Justiz
- Im Notfall · Berliner Feuerwehr
