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Krankenhaus: Aufnahme und Entlassung

Für iranische Staatsangehörige richten sich Krankenhausbehandlung und Kostenübernahme nach medizinischem Bedarf und Absicherung. Planbare Aufnahme mit Arzt und Versicherung klären; bei Lebensgefahr 112 wählen. Anschlussversorgung früh ansprechen.

Schritt für Schritt

  1. Versorgung abstimmenKlären Sie geplante Aufnahme und Schutz mit dem Arzt und melden Sie Anschlussbedarf im Krankenhaus. Bei Lebensgefahr rufen Sie 112.

Quellen

  1. SGB V §39 · Bundesministerium der Justiz
  2. Im Notfall · Berliner Feuerwehr

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