Krankenversicherung nach Aufenthaltslage
Iranische Einwohner müssen den Krankenversicherungsschutz passend zu Arbeit, Studium oder Schutzstatus klären. Fragen Sie Krankenkasse oder Leistungsbehörde nach dem richtigen Weg; eine iranische oder Reiseversicherung genügt nicht automatisch für den Aufenthaltstitel.
Schritt für Schritt
- Versicherungsweg klärenSchildern Sie Krankenkasse oder Leistungsbehörde Ihren Arbeits-, Studien- und Aufenthaltsstatus und klären Sie die Absicherung.
- Nachweis erhaltenLassen Sie den Schutz bestätigen und prüfen Sie die Nachweisanforderungen Ihres Aufenthaltsverfahrens.
§ 5 SGB V nennt Pflichtversicherungstatbestände, unter anderem für Beschäftigte und Studierende, mit Voraussetzungen und Ausnahmen. Beschäftigung, Alter, Vorversicherung und Aufenthaltssituation sind relevant. Lassen Sie Ihren Versicherungsstatus bestätigen, statt ihn allein aus der Staatsangehörigkeit abzuleiten.
Für die Berliner Studienaufenthaltserlaubnis wird gesetzlicher oder vergleichbarer privater Versicherungsschutz in Deutschland verlangt; ausländische Absicherung reicht grundsätzlich nicht aus. Bei Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellt die zuständige Behörde die gesetzlichen Gesundheitsleistungen sicher. Daraus folgt nicht automatisch eine normale Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Quellen
- SGB V § 5 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium: Krankenversicherung · Landesamt für Einwanderung Berlin
- AsylbLG § 4 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
