Krankenversicherung für Studierende: Einschreibung
Iranische Studierende müssen vor der Einschreibung ihren Krankenversicherungsstatus klären. Eine gesetzliche Krankenkasse prüft den Fall und meldet den Status an die Hochschule, auch bei privater Absicherung oder einer Befreiung.
Schritt für Schritt
- Hochschulmeldung veranlassenTeilen Sie Studien- und Versicherungsdaten mit, klären Sie Schutz oder Befreiung und veranlassen Sie die Meldung vor der Einschreibung.
Die studentische Versicherungspflicht gilt grundsätzlich an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen bis zum 30. Lebensjahr; gesetzliche Verlängerungsgründe sind möglich. Familienversicherung und andere Umstände können Vorrang haben. Lassen Sie bisherige Versicherungen im Iran und Deutschland prüfen.
Den Status meldet die zuständige gesetzliche Kasse an die Hochschule. Eine Befreiung bei privater Absicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden und setzt anderen Schutz voraus. Sie ist nicht widerrufbar; klären Sie die Folgen vorher.
Quellen
- SGB V §5 · Bundesministerium der Justiz
- SGB V §8 · Bundesministerium der Justiz
- SGB V §199a · Bundesministerium der Justiz
