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Apotheke und Medikamente: Rezepte

Iranische Staatsangehörige brauchen für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein gültiges Rezept. Iranische Rezepte fallen nicht unter die Gleichstellung für EU/EWR/Schweiz. Klären Sie die Versorgung mit Arzt und Apotheke sowie die Kostenübernahme.

Schritt für Schritt

  1. Rezept und Kosten klärenBesprechen Sie bisherige Medikamente mit einem Arzt in Deutschland, beschaffen Sie das nötige Rezept und klären Sie Abgabe und Eigenkosten in der Apotheke.

Quellen

  1. AMVV §2 · Bundesministerium der Justiz
  2. AMG §48 · Bundesministerium der Justiz
  3. SGB V §31 · Bundesministerium der Justiz

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