Apotheke und Medikamente: Rezepte
Iranische Staatsangehörige brauchen für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein gültiges Rezept. Iranische Rezepte fallen nicht unter die Gleichstellung für EU/EWR/Schweiz. Klären Sie die Versorgung mit Arzt und Apotheke sowie die Kostenübernahme.
Schritt für Schritt
- Rezept und Kosten klärenBesprechen Sie bisherige Medikamente mit einem Arzt in Deutschland, beschaffen Sie das nötige Rezept und klären Sie Abgabe und Eigenkosten in der Apotheke.
Bringen Sie Namen und Wirkstärken Ihrer Medikamente aus dem Iran zum Arztgespräch mit. Ob ein Mittel verschreibungspflichtig ist, richtet sich nach deutschem Recht. Die Gleichstellung entsprechender europäischer Rezepte erfasst iranische Rezepte nicht; klären Sie die Versorgung mit Apotheke und behandelndem Arzt.
Die gesetzliche Kasse übernimmt Arzneimittel im Rahmen ihrer Leistungsregeln. Ausschlüsse, Zuzahlungen und Mehrkosten sind möglich. Ein Rezept bedeutet deshalb keine kostenlose Abgabe. Fragen Sie vor der Abgabe nach Ihrem Kostenanteil und klären Sie offene Erstattungsfragen mit der Versicherung.
