Gesetzliche Krankenversicherung: Mitglied werden
Für Iranian-Staatsangehörige in Deutschland hängt die gesetzliche Krankenversicherung unter anderem von Arbeit und Studium ab. Die Krankenkasse prüft den Versicherungsstatus, den Beginn des Schutzes und eine mögliche Familienversicherung.
Schritt für Schritt
- Mitgliedschaft klärenLassen Sie Status und Familienversicherung prüfen, melden Sie die gewählte Kasse und bestätigen Sie den Versicherungsbeginn.
Beschäftigung und Studium können Versicherungspflicht auslösen; dabei gelten Voraussetzungen und Ausnahmen. Ein iranischer Pass begründet allein keine Mitgliedschaft und schließt sie auch nicht aus. Teilen Sie der Kasse Aufenthalt, Tätigkeit und bisherige Versicherung mit.
Für die Familienversicherung werden unter anderem Wohnsitz, Einkommen, eigene Versicherung und Verwandtschaft geprüft. Angehörige sind nicht automatisch mitversichert. Nach der Wahl einer zulässigen Krankenkasse informieren Sie die meldende Stelle unverzüglich und klären den Mitgliedschaftsbeginn.
Quellen
- SGB V §5 · Bundesministerium der Justiz
- SGB V §10 · Bundesministerium der Justiz
- SGB V §175 · Bundesministerium der Justiz
