Geldtransfer mit Iran-Bezug prüfen
Iranische Einwohner lassen bei Geldtransfers mit Iran-Bezug Parteien, Banken, Zweck und Sanktionen vor Zahlung prüfen. Persönliche oder familiäre Gelder sind keine pauschale Ausnahme; die Bundesbank nennt Verbote, Ausnahmen sowie Melde- und Genehmigungspflichten.
Schritt für Schritt
- Konkreten Transfer prüfen lassenNennen Sie tatsächliche Parteien, Bankweg, Zweck und Betrag und klären Sie Verbote sowie Meldung oder Genehmigung vor Ausführung mit Anbieter und Bundesbank.
Die Bundesbank beschreibt Einfrierungen und Bereitstellungsverbote gegenüber gelisteten Parteien. Daneben bestehen grundsätzliche Beschränkungen zwischen EU- und iranischen Finanzinstituten mit zweck- und betragsabhängigen Ausnahmen. Eine rechtliche Ausnahme bedeutet nicht, dass ein Anbieter die Zahlung technisch durchführen kann.
Auch Transfers mit iranischen Personen oder Einrichtungen können melde- oder genehmigungspflichtig sein. Elektronische Meldungen oder Anträge übernimmt grundsätzlich der Zahlungsdienstleister. Geben Sie Empfänger, Zwischenbanken und Zweck korrekt an und klären Sie Regel und Antrag vor Zahlung mit Bank und gegebenenfalls Bundesbank-Servicezentrum Finanzsanktionen.
Quellen
- Iran: Finanzsanktionen und Geldtransfers · Deutsche Bundesbank
