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Sperrkonto als Finanzierungsnachweis

Iranische Antragstellende können ein Sperrkonto nutzen, wenn das deutsche Visum- oder Aufenthaltsverfahren es als Finanzierungsnachweis anerkennt. Prüfen Sie Betrag und zuständige Auslandsvertretung für Ihren Zweck; das Konto ersetzt keine Visumentscheidung.

Schritt für Schritt

  1. Anforderung klärenPrüfen Sie im amtlichen Verfahren Ihres Aufenthaltszwecks, ob ein Sperrkonto anerkannt wird und welcher Betrag gilt.
  2. Anbieter prüfen und einzahlenKlären Sie Identifizierung, Gebühren, Einzahlung und Sperrbegünstigten vor Eröffnung; behalten Sie die Kontobestätigung für den Antrag.

Quellen

  1. Ein Sperrkonto eröffnen und schließen · Auswärtiges Amt
  2. Zuständigkeit für iranische Visumanträge · Deutsche Botschaft Teheran

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