Sperrkonto als Finanzierungsnachweis
Iranische Antragstellende können ein Sperrkonto nutzen, wenn das deutsche Visum- oder Aufenthaltsverfahren es als Finanzierungsnachweis anerkennt. Prüfen Sie Betrag und zuständige Auslandsvertretung für Ihren Zweck; das Konto ersetzt keine Visumentscheidung.
Schritt für Schritt
- Anforderung klärenPrüfen Sie im amtlichen Verfahren Ihres Aufenthaltszwecks, ob ein Sperrkonto anerkannt wird und welcher Betrag gilt.
- Anbieter prüfen und einzahlenKlären Sie Identifizierung, Gebühren, Einzahlung und Sperrbegünstigten vor Eröffnung; behalten Sie die Kontobestätigung für den Antrag.
Die erforderliche Einzahlung richtet sich nach dem Aufenthaltszweck. Das Auswärtige Amt verweist für den geltenden Betrag auf die zuständige Auslandsvertretung oder das Auslandsportal. Anbietergebühren kommen hinzu; monatliche Auszahlungen sind begrenzt. Klären Sie vor einer Zahlung, wie Ihr iranischer Pass identifiziert und Ihr Finanzierungsweg abgewickelt wird.
Sperrbegünstigte ist vor Erteilung beziehungsweise Nutzung des Visums die Auslandsvertretung, nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Sie kann nicht über Ihr Guthaben verfügen. Zum Schließen muss die Sperre aufgehoben werden; bei abgelehntem nationalem Visum dient der Ablehnungsbescheid als Nachweis. Wenn Sie bereits in Deutschland leben, wenden Sie sich zur Freigabe an die Ausländerbehörde.
Quellen
- Ein Sperrkonto eröffnen und schließen · Auswärtiges Amt
- Zuständigkeit für iranische Visumanträge · Deutsche Botschaft Teheran
