Geburt beim Standesamt anmelden
Iranische Eltern müssen eine Geburt in Deutschland grundsätzlich binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts anzeigen lassen. In Berlin meldet die Klinik, bei Hausgeburten melden die Eltern. Klären Sie iranische Urkunden, Übersetzungen und Namensführung mit dem Amt.
Schritt für Schritt
- Anzeige sicherstellenPrüfen Sie die Klinikmeldung oder reichen Sie bei Hausgeburt die Bescheinigung binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts ein.
- Beurkundungsunterlagen vervollständigenKlären Sie iranische Urkunden, Übersetzungen und Namensführung mit dem Standesamt und reichen Sie die verlangten Originale ein.
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort, nicht am Wohnort der Eltern. Bei einer Berliner Klinik- oder Geburtshausgeburt übermittelt die Einrichtung die Anzeige. Bei einer Hausgeburt reichen die Eltern die Bescheinigung der betreuenden Fachperson binnen einer Woche ein.
Berlin verlangt Originale und erforderliche deutsche Übersetzungen. Die allgemeine Unterlagenliste hängt von Familienstand und Elternschaft ab und ist bei ausländischen Staatsangehörigen nicht abschließend. Klären Sie mit dem Standesamt gezielt Nachweis und Beglaubigung Ihrer iranischen Urkunden, bevor Sie zusätzliche Unterlagen beschaffen.
Eine deutsche Geburtsurkunde beweist allein keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei einer Inlandsgeburt ausländischer Eltern verlangt § 4 Absatz 3 StAG fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils und ein passendes unbefristetes Aufenthaltsrecht bei Geburt. Das Amt prüft die tatsächlichen Voraussetzungen.
Quellen
- Geburt eines Kindes melden · Berliner Standesämter – Land Berlin
- PStG § 18 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- StAG § 4 · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
