Entbindung: Versorgung und Geburtsanzeige
Iranische Eltern sollten Geburt, Versicherung und Beurkundung früh vorbereiten. In Berlin ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Klären Sie dort iranische Originalurkunden, Übersetzungen und die Namensführung statt einer pauschalen Unterlagenliste.
Schritt für Schritt
- Versorgung und Beurkundung vorbereitenStimmen Sie Geburtsort und Schutz ab, klären Sie iranische Unterlagen beim Geburtsstandesamt und sorgen Sie für die passende Geburtsanzeige.
Besprechen Sie Geburtsort und Anmeldung mit Arzt oder Hebamme. Gesetzlicher Schutz umfasst ambulante oder stationäre Entbindung im vorgesehenen Rahmen; privat muss der Tarif geprüft werden. Das Geburtsteam unterstützt die Versorgung, ersetzt aber nicht die Dokumentenprüfung des Standesamts.
In Berlin übermittelt Krankenhaus oder Geburtshaus die Geburtsanzeige. Bei Hausgeburt müssen Eltern innerhalb einer Woche mit der Bescheinigung der begleitenden Fachperson anzeigen. Zuständig ist der Geburtsort, nicht der Wohnort der Eltern. Iranische Eltern sollten Identitäts- und Personenstandsoriginale, Übersetzungen und Namensführung möglichst vorher individuell klären.
Quellen
- SGB V §24f · Bundesministerium der Justiz
- Geburt eines Kindes melden · Land Berlin
- Schwangerschaft und Geburtsplanung · Land Berlin
