Führerschein: iranische Fahrerlaubnis umschreiben
Ein iranischer Führerschein ist kein EU-Führerschein; Iran steht nicht in Anlage 11 für die vereinfachte Umschreibung. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes gilt die Fahrberechtigung grundsätzlich sechs Monate. Planen Sie Umschreibung und Prüfungen früh.
Schritt für Schritt
- Umschreibung vor Fristablauf planenLassen Sie iranischen Schein und Wohnsitzbeginn prüfen, bereiten Sie die Klassennachweise vor und organisieren Sie nötige Prüfungen über eine Fahrschule.
Die Sechsmonatsregel betrifft das Fahren, nicht eine automatische Verlängerung durch einen laufenden Antrag. Für nachweislich kurze Aufenthalte kann §29 eine begrenzte Verlängerung ermöglichen. Der nationale Führerschein muss gültig sein und die einschlägigen Übersetzungs- oder internationalen Nachweisregeln müssen erfüllt sein. Ein internationaler Schein ersetzt weder nationalen noch deutschen Führerschein.
Da Iran nicht in Anlage 11 steht, sind normalerweise Theorie- und Praxisprüfung erforderlich; bei passender Umschreibung entfallen die gesetzlichen Ausbildungsvorschriften. Berlin verlangt den gültigen nationalen Originalschein, Identitäts- und Aufenthaltsnachweise sowie klassenbezogen Foto, Erste Hilfe, Sehtest und Fahrschul-/Prüfstellenangaben. Prüfen Sie die vollständige Klassenliste und die Anerkennungsdauer individuell.
Quellen
- FeV §29 · Bundesministerium der Justiz
- FeV §31 · Bundesministerium der Justiz
- FeV Anlage 11 · Bundesministerium der Justiz
- Umschreibung Nicht-EU/EWR · Land Berlin
