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Führerschein: iranische Fahrerlaubnis umschreiben

Ein iranischer Führerschein ist kein EU-Führerschein; Iran steht nicht in Anlage 11 für die vereinfachte Umschreibung. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes gilt die Fahrberechtigung grundsätzlich sechs Monate. Planen Sie Umschreibung und Prüfungen früh.

Schritt für Schritt

  1. Umschreibung vor Fristablauf planenLassen Sie iranischen Schein und Wohnsitzbeginn prüfen, bereiten Sie die Klassennachweise vor und organisieren Sie nötige Prüfungen über eine Fahrschule.

Quellen

  1. FeV §29 · Bundesministerium der Justiz
  2. FeV §31 · Bundesministerium der Justiz
  3. FeV Anlage 11 · Bundesministerium der Justiz
  4. Umschreibung Nicht-EU/EWR · Land Berlin

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